Harzer: CDU verweigert Neufassung des Wassergesetzes

SH

 

Die Thüringer Landesregierung arbeitet an einer umfassenden Neufassung des Thüringer Wassergesetzes. Darin sollen auch die Probleme der letzten Jahrzehnte (u.a.  als zentraler Punkt die von der CDU eingeführte Regelung zum Bau von Kleinkläranlagen im ländlichen Raum) neu geregelt werden. Daher wollte R2G ein parlamentarisches Moratorium vorschlagen, welches dazu führen soll, dass die vorliegenden Bescheide zum Bau von Kleinkläranlagen bei den Bürgern bis zum Erlass des neuen Thüringer Wassergesetzes ausgesetzt werden.


Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag verhinderte eine solche Lösung, in dem sie eine Aufnahme des entsprechenden Beschlussentwurfes auf die Tagesordnung des Thüringer Landtages am heutigen Tage verweigerte. Wie in der Debatte deutlich wurde, zielt diese Verweigerung der CDU direkt auf die bevorstehende Bundestagswahl ,um hier der Landesregierung Ihre eigene, verfehlte Politik der letzten Jahrzehnte vorzuhalten, stellt Steffen Harzer, Landtagsabgeordneter aus Hildburghausen, klar.

"24 Jahre hatte die CDU Zeit, entsprechende Regelungen zu schaffen und dies nicht getan. Jetzt R2G vorzuwerfen, dass nach 2 1/2 Jahren noch keine gesetzlichen Regelungen vorliegen, ist durchsichtig und fadenscheinig." Die von der jetzigen Koalition vorgeschlagene Regelung hätte bis zur Beschlussfassung des Gesetzes 2018 Rechtssicherheit für die Bürgergeschaffen. Die Verweigerung der CDU ist nachteilig für die Bürger des Freistaates Thüringen. Dies zeigt einmal mehr, dass die CDU bereit ist, für Ihren Machterhalt auch die Interessen der Bürger des Freistaates mit Füßen zu treten. Die CDU setzt damit ihren Kurs der Totalverweigerung als Oppositionspartei fort, so Harzer abschließend.